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Produktinnovationen

Private Altersvorsorge mit PEPP – grenzenlos

Von Andreas Pretzsch / 4. Juni 2021

Jahrelang hat die EU diskutiert, getüftelt und gebastelt – jetzt ist es soweit: Die EU hat die rechtliche Grundlage für eine europaweite private Altersvorsorge geschaffen. Schon im März 2022 könnten erste Produkte verfügbar sein. In den folgenden Beiträgen schauen wir uns PEPP genauer an, befassen uns mit den Vorgaben rund um die Europarente und vor allem mit den Chancen, die sich für PEPP-Anbieter eröffnen.

Eine grenzüberschreitende Altersvorsorge in Europa – mit dieser Idee beschäftigen sich EU-Behörden bereits seit dem Jahr 2015. Im Frühjahr 2019 einigten sich EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union schließlich auf ein paneuropäisches Altersvorsorgeprodukt: das Pan European Personal Pension Product – kurz PEPP. Mit der PEPP-Verordnung vom 25. Juli 2019 wurde die rechtliche Grundlage geschaffen und durch die Veröffentlichung der Delegierten-Verordnung 2021/1473 die technischen Regulierungsstandards festgelegt. Damit liegt nun der letzte erforderliche Rechtsakt zur Entwicklung von PEPP-Produkten vor. Die technischen Regulierungsstandards wurden von der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA erarbeitet.

Erste europaweite Rentenprodukte schon im März 2022

Das private Altersvorsorgeprodukt soll europaweit vertrieben werden können, dabei aber strengen Zulassungsregularien unterliegen. Mit dem freiwilligen Altersvorsorgesystem sollen die bestehenden staatlichen, gesetzlichen und betrieblichen Systeme ergänzt werden. Zu den potenziellen Anbietern gehören Versicherer und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV), Banken, Vermögensverwalter, Investmentgesellschaften, Wertpapierfirmen sowie Verwalter alternativer Investmentfonds.

Mit der Veröffentlichung der Delegierten-Verordnung 2021/1473 tritt eine einjährige Übergangsfrist in Kraft. Versicherer und andere mögliche Anbieter haben so ausreichend Zeit, sich mit den entsprechenden Vorgaben zu befassen und passende Produkte zu gestalten. Bereits im März 2022 könnten die ersten Produkte in der EU auf den Markt kommen.

PEPP als sicherer Begleiter in Europa

Die neue Rentenlösung zeichnet sich hauptsächlich dadurch aus, dass man das Produkt problemlos in ein anderes EU-Mitgliedsland mitnehmen und weiterführen kann. Damit trägt PEPP vor allem einer Entwicklung Rechnung: Studium in Deutschland, berufliche Stationen in Frankreich, Polen oder Österreich und schließlich Ruhestand in Spanien – das sind heute keine ungewöhnlichen Lebensentwürfe mehr. Im Gegenteil, die Mobilität in Europa nimmt zu. Immer mehr Menschen arbeiten grenzüberschreitend und verfolgen EU-weite Karrieren: Laut Statistischem Bundesamt arbeiteten 2020 insgesamt 6,4 Millionen EU-Bürger in einem anderen EU-Land, ohne die dortige Staatsbürgerschaft zu besitzen. Das ist gegenüber 2011 ein Zuwachs von fast 40 Prozent.

PEPP als weiterer Baustein zur Vermeidung drohender Versorgungslücken

PEPP soll zudem ein weiterer Baustein in der Altersvorsorge sein, um die Folgen der steigenden Lebenserwartung abzufedern. Denn der demografische Wandel belastet zunehmend die gesetzlichen Rentensysteme in ganz Europa. Die Lebenserwartung bei der Geburt hat sich in den 27 EU-Mitgliedsländern in den vergangenen fünf Jahrzehnten um etwa 10 Jahre erhöht. Das geht aus einem EU-Bericht über die Auswirkungen des demografischen Wandels vom 17. Juni 2020 hervor. Zugleich schrumpft demnach die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter und die Geburtenraten sinken. PEPP soll dazu beitragen, die damit verbundene drohende Versorgungslücke im Alter zu schließen bzw. die Alterseinkünfte zu steigern.

Umfangreiche Informationspflichten rund um PEPP

Laut EU-Kommission soll PEPP EU-Bürgern größere Wahlmöglichkeiten bei ihrer Altersvorsorge eröffnen und ihnen wettbewerbsfähigere Produkte zur Auswahl geben. Das geht aus einem Factsheet der EU-Kommission vom 4. April 2019 hervor. Mit PEPP soll ein europaweiter Markt für Altersvorsorge entstehen, wobei die Produkte „hinreichenden Verbraucherschutz erfüllen und zugleich einen Rahmen schaffen sollen, der flexibel genug ist, damit verschiedene Anbieter Produkte entwickeln können, die ihrem jeweiligen Geschäftsmodell entsprechen“. Die neue Vorsorgelösung soll jedem Europäer unabhängig von Alter und Beruf offenstehen.

Angesichts dieser Anforderungen legen die EU-Behörden besonderen Wert darauf, dass das Produkt erschwinglich, einfach, sicher und transparent ist. Deshalb unterliegt PEPP auch einer strengen Regulierung. Um vollständige Transparenz zu gewährleisten, hat EIOPA umfassende Informationspflichten entwickelt. Dazu gehören u.a. zwei verbindliche Kundeninformationsdokumente, das KID (Key Information Document – beim Vertragsabschluss vorzulegen) und das PEPP Benefit Statement (jährlicher Überblick über die Sparaktivitäten des Kunden).

Beitragsgarantie in der Basis-Variante

Potenzielle Anbieter haben verschiedene Möglichkeiten, das Produkt zu gestalten. Kernstück ist das sogenannte Basis-PEPP. Die Standard-Variante richtet sich vor allem an Verbraucher, die ein sicheres privates Vorsorgeprodukt wünschen. Beim Basis-PEPP müssen Anbieter sicherstellen, dass der Kunde sein Kapital zurückerlangt. Das kann durch eine jährliche Beitragsgarantie erreicht werden, durch Risikominderungstechniken oder eine konservative bzw. risikoarme Anlagestrategie. Etwas weniger streng ausgelegt sind die Vorgaben für die fünf weiteren Anlageoptionen, die ein unterschiedliches Chancen-Risiko-Profil aufweisen können. Gemeinsam ist allen Optionen, dass durch den Einsatz von Garantien oder Risikominderungstechniken ein angemessener Kundenschutz gewährleistet ist.

Zudem sieht das Basis-Produkt einen Kostendeckel vor: So dürfen die zu entrichtenden Kosten und Gebühren pro Jahr höchstens 1 Prozent des bisher angesparten Kapitals betragen.

Bei der Ausschüttung des Kapitals sind mehrere Varianten erlaubt, etwa eine fortlaufende Rente oder eine Einmalzahlung. Verbraucher dürfen darüber hinaus den Anbieter frühestens 5 Jahre nach Abschluss des PEPP-Vertrags wechseln, wobei nur begrenzte Kosten für den Wechsel erhoben werden dürfen. Um die Europarente so günstig wie möglich zu halten, wurde PEPP als digitales Produkt konzipiert. Das bedeutet auch, dass der Online-Vertrieb als Hauptvertriebskanal angesehen wird.

Förderung in Deutschland noch offen

Jedes EU-Mitgliedsland kann selbst entscheiden, ob und wie PEPP grundsätzlich steuerlich gefördert wird. In Deutschland gibt es seitens des Bundesfinanzministeriums dazu noch keine Entscheidung. Vorstellbar wäre eine PEPP-Förderung, wenn das Produkt dieselben Vorgaben erfüllt, die auch für andere geförderte Altersvorsorgeprodukte wie z.B. Riester- oder Basis-Renten gelten.

PEPP bringt Kunden viele Vorteile

Verbrauchern bietet PEPP neben der Mitnahmefähigkeit in andere EU-Länder noch eine Reihe weiterer Pluspunkte: Das EU-weit harmonisierte Rentenprodukt erweitert das Spektrum privater Vorsorgelösungen und ist im Vergleich zu anderen Angeboten relativ kostengünstig. Zudem bietet das einfach gestaltete Produktkonzept eine sehr hohe Transparenz bezüglich Kosten, Gebühren und Risiken. Durch die Beitragsgarantie in der Basis-Variante ist es auch für Kunden mit einem großen Sicherheitsbedürfnis attraktiv. Die neben dem Basis-PEPP möglichen Anlageoptionen sehen keine Beitragsgarantie vor, so dass durch chancenreichere Investments höhere Renditen erzielt werden können.

Wie sehen die regulatorischen Anforderungen für PEPP im Detail aus, was muss KID beinhalten und was hat es mit dem Risikoindikator auf sich? Mit diesen Fragen beschäftigen wir uns im nächsten Beitrag: „PEPP: Strenge Vorgaben sollen Transparenz und Sicherheit gewährleisten„.

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