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Neue Betriebsrente

Ergebnisbericht „reine Beitragszusage“ von aba und IVS

Von Stefan Nörtemann / 6. Dezember 2017

Als mit der Veröffentlichung des Referen­ten­ent­wurfs im Oktober 2016 das Betriebsrentenstärkungsgesetz und damit die reine Beitragszusage erste Gestalt annahmen, erkannten die Aktuare schnell Handlungsbedarf zur frühzeiteitigen Aufarbeitung und Klärung aktuarieller Fragestellungen.

So wurde die Arbeitsgruppe „Zielrente“ gegründet, als gemeinsames Projekt des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e. V. (IVS) und der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. (aba) unter Mitarbeit der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) und Vertretern der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Über ein Jahr lang beschäftigten sich Experten aus verschiedenen Themenfeldern der betrieblichen Altersversorgung (bAV) mit den relevanten Fragestellungen rund um die versor­gungstechnische Gestaltung reiner Beitragszusagen aus aktuarieller Sicht. Die umfänglichen erarbeiteten Ergebnisse wurden zusammengetragen, ausführlich diskutiert und schließlich in dem Ergebnisbericht „Die reine Beitragszusage gemäß dem Betriebsrentenstärkungsgesetz“ strukturiert aufbereitet.

Nachdem der Vorstand des IVS den Ergebnisbericht verabschiedet und der Vorstand der aba ihn mit Dank entgegengenommen hat, wurde er nun auf der Homepage der aba und der DAV veröffentlicht.

Der Bericht behandelt neben aktuariellen Themen auch Fragen zu Gestaltungsmöglichkeiten, Kapitalanlage, Risikomanagement, Rolle der Sozialpartner, und vieles mehr. Abgerundet wird der Bericht durch einen Anhang mit interessanten Beispielen und Modellrechnungen.

Aus unserer Sicht ist der Ergebnisbericht eine wichtige Quelle für tiefergehende Informationen rund um die reine Beitragszusage.

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