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Neue Betriebsrente

Einflussfaktoren auf den Kapitaldeckungsgrad

Von Christian Weber / 1. August 2017

In Rentenanpassungen und Kapitaldeckungsgrad haben wir uns mit dem grundsätzlichen Vorgehen zur Anpassung von Rentenleistungen bei der reinen Beitragszusage beschäftigt. Wie lösen Änderungen des Kapitaldeckungsgrads Rentenanpassungen aus? Daran anschließend fragen wir hier nach Einflussfaktoren auf den Kapitaldeckungsgrad, die letztendlich Rentenanpassungen bewirken können.

Abweichung von erwarteter Entwicklung

Zuallererst drücken Änderungen des Kapitaldeckungsgrades Abweichungen zwischen tatsächlicher und erwarteter Entwicklung innerhalb einer Beobachtungsperiode aus. Dies betrifft Veranlagungserträge, Sterblichkeitsverhältnisse und Verwaltungskosten. Die Veranlagungserträge werden mit dem im Barwert angesetzten Rechnungszins verglichen, die tatsächlich beobachteten Sterblichkeitsverhältnisse werden der im Barwert verwendeten Sterbetafel gegenübergestellt und die anfallenden Verwaltungskosten können von den im Barwert angesetzten Kosten abweichen. Sind etwa die Erträge aus der Veranlagung höher als es dem im Barwert angesetzten Rechnungszins entspricht, so wächst der Kapitaldeckungsgrad. Im umgekehrten Fall – geringere Erträge – fällt der Kapitaldeckungsgrad. In Bezug auf die Sterbetafel ist der Trend der Sterblichkeitsverbesserung in Diskussion. Der Kapitaldeckungsgrad sinkt, falls die Sterblichkeitsverbesserung unterschätzt wird, das heißt die beobachtete Sterblichkeit geringer ist als die in der Sterbetafel.

Wenn die tatsächliche Entwicklung nachhaltig von der erwarteten Entwicklung abweicht, muss der Aktuar überlegen, die in dem Barwert zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen – Rechnungszins, Sterbetafel und Kosten – zu aktualisieren. Bei einer Aktualisierung der Rechnungsgrundlagen ändert sich der Kapitaldeckungsgrad sprunghaft und kann eine Rentenanpassung nach sich ziehen. Bei einer reinen Beitragszusage werden Rechnungsgrundlagen den tatsächlichen Verhältnissen angepasst und beeinflussen über den Kapitaldeckungsgrad die Höhe der Rentenleistung.

Rentenanpassungen

Last but not least ist die Höhe der lebenslangen Zahlungen ein entscheidender Einflussfaktor für den Kapitaldeckungsgrad. Durch eine Anpassung ändert sich der Kapitaldeckungsgrad sprunghaft. Werden bei einer Anpassung die Leistungen für alle Rentenempfänger beispielsweise um 2 Prozent erhöht, so sinkt der Kapitaldeckungsgrad etwa um 2 Prozent. Genauer: Wir erhalten den neuen Kapitaldeckungsgrad aus dem vor der Rentenanpassung bestimmten Kapitaldeckungsgrad, wenn durch 1,02 geteilt wird. Falls eine Rentenanpassung notwendig wird, weil der Kapitaldeckungsgrad aus dem gesetzlich zulässigen Intervall herausfällt, so kann ein Ziel-Kapitaldeckungsgrad vorgegeben und daraus eine Rentenanpassung bestimmt werden. Sagen wir der Kapitaldeckungsgrad ist 126 Prozent und der Ziel-Kapitaldeckungsgrad wird mit 120 Prozent festgelegt. Dann ist es ausreichend, alle Renten mit dem Faktor 126/120 zu multiplizieren oder gleichbedeutend um 5 Prozent zu erhöhen.

Hier wollen wir an das Vorgehen zur Rentenanpassung erinnern, siehe auch Rentenanpassungen und Kapitaldeckungsgrad. Bei Schwankungen des Kapitaldeckungsgrades können die Rentenzahlungen unverändert bleiben, solange der Kapitaldeckungsgrad im gesetzlich zulässigen Intervall von 100 Prozent bis 125 Prozent ist. Bei wachsendem Kapitaldeckungsgrad werden Kapitalpuffer aufgebaut, bei fallendem Kapitaldeckungsgrad entsprechend abgebaut. Erst wenn der Kapitaldeckungsgrad das gesetzlich zulässige Intervall verlässt, ist eine Anpassung erforderlich. Dabei kann es sich sowohl um eine Erhöhung als auch um eine Absenkung der Leistungen handeln.

Ausblick

Wenn wir nun auch Zu- und Abgänge zum Bestand der Rentenempfänger betrachten, so sind die Ermittlung der Rentenleistung für neuzugehende Rentenempfänger und ihr Einfluss auf den Kapitaldeckungsgrad entscheidend. Hier stellt sich unter anderem die Frage nach der Gleichbehandlung von neu zugehenden Rentenempfängen im Vergleich zu schon bestehenden Rentenempfängern, insbesondere auch im Kontext möglicher zukünftiger Rentenanpassungen. Diesem Thema werden wir uns im folgenden Beitrag „Ermittlung der Rentenleistungen“ widmen.

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