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Digitale Rentenübersicht

Digitale Rentenübersicht: Alle Renteninformationen auf Knopfdruck

Von Andreas Pretzsch / 18. Mai 2021

Die Altervorsorge in Deutschland ist unübersichtlich und komplex. Die Gefahr ist groß, den Überblick darüber zu verlieren, was im Alter an Rente eigentlich zu erwarten ist. Die Digitale Rentenübersicht soll Abhilfe schaffen und für Transparenz in der Alterssicherung sorgen. Was es damit auf sich hat, welche Kritik es gibt und was die europäischen Nachbarn machen, lesen Sie im folgenden Blogbeitrag.

Künftig sollen sich Verbraucher*innen über ein internetbasiertes Portal jederzeit mit ein paar wenigen Klicks darüber informieren können, wie es um ihre gesetzlich, betrieblich und privat erworbenen Altersvorsorgeansprüche steht.

Dazu beschloss der Gesetzgeber die Einführung einer Digitalen Rentenübersicht. Das sogenannte Rentenübersichtsgesetz (RentÜG) wurde im vergangenen Jahr vom Bundestag beschlossen. Am 17. Februar 2021 wurde das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 18. Februar 2021 in Kraft.

Das Vorhaben geht auf Empfehlungen zurück, die im Rahmen einer Studie zur digitalen Rentenübersicht erarbeitet wurden. Die Studie wurde vom Institut für Versicherungswissenschaften an der Uni Ulm in Kooperation mit dem Versicherungsmakler Aon Deutschland im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstellt.

Steuer-ID zur Authentifizierung

Für den Betrieb des Online-Portals wird eine zentrale Stelle (Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht – ZfDR) eingerichtet, die bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelt ist. Um die Rentenansprüche eindeutig zuordnen zu können, wird die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID oder IDNR) herangezogen. Mit der Steuer-ID sollen die Daten bei den Vorsorgeeinrichtungen abgerufen und dann gebündelt in einer Übersicht angezeigt werden.

Ab 2023 soll das Informationsportal allen Bürgern zugänglich sein

Für die technische Ausgestaltung und Anbindung der Vorsorgeeinrichtungen ist eine Entwicklungsphase von 21 Monaten vorgesehen. Anschließend sollen in einer ersten Betriebsphase freiwillig teilnehmende Altersvorsorge-Anbieter bereits Echtdaten ihrer Kunden auf dem Portal zur Verfügung stellen. Im Herbst 2023 soll die Plattform in den verpflichtenden Regelbetrieb überführt werden.

Nicht alle Anwartschaften und Ansprüche tauchen auf

Mit dem Gesetz werden nun alle Anbieter privater und betrieblicher Altersvorsorge, die während der Anwartschaft regelmäßig Standmitteilungen an ihre Kunden verschicken müssen, verpflichtet, sich an das Portal anzubinden. Das gilt z.B. für die Deutsche Rentenversicherung, die Lebensversicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds. Doch nicht alle Anwartschaften und Ansprüche gehen in die Digitale Rentenübersicht ein. Betriebliche Altersversorgung, die direkt über den Arbeitgeber zugesagt wird, wird zum Beispiel nicht berücksichtigt.

Gesetz als „Stückwerk“ kritisiert

Die Digitale Rentenübersicht wird von Experten begrüßt. Auch der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft GDV unterstützt den Aufbau einer digitalen Informationsplattform. Die Konzentration auf Altersvorsorgeprodukte sei „sachgerecht“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des GDV.

Doch genau das stößt andernorts auf Kritik: Der Bund der Versicherten (BdV) moniert, dass nicht alle Anwartschaften und Ansprüche in die Digitale Rentenübersicht einfließen. In einer Pressemitteilung vom 14. August 2020 bezeichnete der BdV das Vorhaben als „Stückwerk“, da an privaten Sparformen nur Angebote der Lebensversicherer erfasst werden, während Sparpläne, Fonds etc. – abgesehen von Riester- oder Rürup-Verträgen – unberücksichtigt bleiben. Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) plädiert dafür, Investment-Sparpläne, die der Altersvorsorge dienen, in die Rentenübersicht aufzunehmen.

Ziel nur teilweise erreicht

Auch die Opposition im Bundestag gibt zu Bedenken, dass das angestrebte Ziel nur zum Teil erreicht werde. Ansprüche aus berufsständischen Versorgungswerken würden nicht berücksichtigt, bemängelt die Linkspartei gegenüber tagesschau.de im November 2020. Ähnlich äußert sich FDP-Arbeitsmarktexperte Johannes Vogel laut tagesschau.de: Die FDP fordere schon seit langem ein digitales Vorsorgekonto, allerdings mit sämtlichen Ansprüchen aus Fonds, Immobilien und auch den Versorgungswerken. In diesem Zusammenhang verweist Vogel auf Dänemark. Dort seien auch Aktienfonds Teil der Rentenübersicht, während in Deutschland nur eine Berücksichtigung von Vorsorgeformen mit Standmitteilung vorgesehen sei.

Renteninformationsportale bei den europäischen Nachbarn: Dänemark als Vorreiter

Dänemark hat bereits 1999 das Informationsportal „PensionsInfo“ ins Leben. Das Portal bietet dänischen Bürgern einen umfassenden Überblick über ihre gesetzlichen, privaten und betrieblichen Altersvorsorgeansprüche. PensionsInfo ist eigenen Angaben zufolge eine Kooperation aus rund 110 Pensionsfonds, Pensionskassen, Lebensversicherern, Banken, Sparkassen und Behörden. Zudem arbeitet PensionsInfo mit verschiedenen Ministerien (z.B. Arbeits-, Bildungs- und Wirtschaftsministerium) zusammen. Rund die Hälfte der etwa 5,8 Millionen Bürger hat den Service mindestens einmal genutzt.

Mehr als die Hälfte der Schweden nutzt Online-Rentenübersicht

In Schweden können die Bürger aktuelle Renteninformationen über das Online-Portal „minpension“ einsehen. Hinter dem Dienst steht eine öffentlich-private Partnerschaft. Das 2004 gegründete Portal deckte anfangs nur die gesetzliche Rente ab und etwa 50 bis 60 Prozent der betrieblichen Altersvorsorge. Inzwischen umfasst der Service fast alle Anbieter betrieblicher und privater Altersvorsorge. Finanziert wird das Portal je zur Hälfte von der Regierung und den schwedischen Versicherungsunternehmen. Im Jahr 2018 nutzten den Dienst rund 3,4 Millionen von insgesamt etwa 5,7 Millionen Schweden, die über Rentenanwartschaften verfügen.

Niederländisches Portal ohne private Altersvorsorgeanbieter

Den Niederländern steht seit 2011 das Portal „mijnpensioenoverzicht“ zur Verfügung. Dieser Dienst umfasst nur die erste und zweite Säule, sprich die Grundrente und die betriebliche Altersvorsorge. Betrieben wird das Portal von einem Joint Venture der SVB (Sozialversicherungsträger für die niederländischen Volksversicherungen), dem Pensionsverband und dem niederländischen Versicherungsverband. Von den insgesamt knapp 9 Millionen Bürgern im erwerbsfähigen Alter nutzten im Jahr 2017 mehr als 3 Millionen den Service.

Wie können sich Vorsorgeeinrichtungen auf die Digitale Rentenübersicht vorbereiten?

In Deutschland soll die Digitale Rentenübersicht zwar erst 2023 für alle zugänglich sein, dennoch sollten sich die Anbieter von Altersvorsorgeprodukten rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzen, vor allem wenn sie verpflichtet sind, sich an dem Portal zu beteiligen. So müssen unter anderem die IT-Systeme angepasst werden, um die notwendigen Daten auf Abruf an die ZfDR für die Digitale Rentenübersicht übermitteln zu können. Dafür müssen entsprechende Schnittstellen eingerichtet werden.

Wie hoch der Aufwand für die Bereitstellung der Daten für die Altersvorsorgeanbieter tatsächlich sein wird, lässt sich angesichts des fehlenden Feinkonzepts noch nicht abschätzen. Doch klar ist: Die Nutzung einer von einem spezialisierten Anbieter entwickelten Standardsoftware bietet sich hier aus zwei Gründen an. Zum einen lässt die Umsetzung regulatorischer Anforderungen keinen Spielraum für wettbewerbsdifferenzierende Individuallösungen. Zum andern bedeutet die Verteilung der Entwicklungskosten auf eine große Zahl von Nutzern einer Standardsoftware eine erhebliche Kostenersparnis für die einzelnen Anbieter.

Mit msg.Pension Data bietet msg life eine Standardsoftware zur automatisierten Bereitstellung der erforderlichen Daten für die Digitale Rentenübersicht. Die Lösung empfängt, verarbeitet und beantwortet die Anfragen zu Renteninformationen. Dabei werden alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die erforderlichen Prozessschritte unterstützt.

Wenn Sie mehr über die gesetzlichen Anforderungen zur Digitalen Rentenübersicht erfahren wollen, dann bleiben Sie dran. In unserem nächsten Blogpost beantworten wir häufig gestellte Fragen zur konkreten Umsetzung des RentÜG.

 

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